Das Bundesministerium der Finanzen hat die ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowerten neu gefasst und die Fassung von 2022 ersetzt. Der Begriff „Kryptowerte“ dient u. a. nun als Oberbegriff; das Schreiben ist für Praxis und Deklaration maßgeblich.
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des Steuerrechts sowie bei allgemeinen betriebswirtschaftlichen Themen. Mit individueller Betreuung, Zugewandheit, Freundlichkeit und schnellen Reaktionszeiten sorgen wir dafür, dass Sie sich nicht nur fachlich, sondern auch persönlich bestens aufgehoben fühlen.
Wir erfüllen unsere Aufgaben ggf. unter Hinzuziehung externer Spezialisten mit sehr gut qualifizierten Mitarbeitern innerhalb einer modernen, auf die digitalen Anforderungen und Möglichkeiten ausgerichteten Kanzlei.
Wir freuen uns, Sie recht bald als Mandant begrüßen zu dürfen.
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Vermögensverluste aus einem Trickbetrug, bei dem die Täter einem älteren Menschen am Telefon die Notlage eines nahen Angehörigen vortäuschen, nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.
Mit der Bundesligasaison beginnt auch der Kampf um Eintrittskarten für beliebte Spiele. Werden diese oder ähnliche Eintrittskarten teuer weiterverkauft, stellt sich die Frage, wie das Finanzamt zu den Gewinnen des Verkaufs steht.




